top of page

Teilnahmebedingungen – Allgäu & Spätzle Ultracycling

1. Teilnahme auf eigene Gefahr

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Unsupported-Event

Die Veranstaltung ist unsupported: keine Begleitfahrzeuge, keine vorab organisierte externe Versorgung oder Betreuung.
Erlaubt ist ausschließlich die Nutzung öffentlich zugänglicher Infrastruktur (z. B. Tankstellen, Supermärkte, Hotels, Restaurants).
Freundliche Hilfe durch Anwohner (z. B. Wasser) ist zulässig – der Grundgedanke bleibt: 

keine organisierte Fremdunterstützung.

3. Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Straßen und Wegen statt – teils auch auf Streckenabschnitten in Österreich.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich, die jeweils geltenden Straßenverkehrsordnungen einzuhalten und sich jederzeit defensiv, rücksichtsvoll und

umsichtig zu verhalten.

4. Ausrüstung & Bikecheck

Für Ultracycling-Distanzen – Pflichtausrüstung:

  • Fahrradhelm

  • Zwei funktionsfähige Frontlichter (weiß)

  • Zwei funktionsfähige Rücklichter (rot)

  • Reflektoren/Reflexflächen mindestens entsprechend den in Deutschland geltenden Anforderungen (StVZO)oder gleichwertig nach österreichischer StVO

  • Warnweste oder reflektierender Gurt verpflichtend von 20:00–07:00 Uhr sowie bei schlechter Sicht oder Dunkelheit

  • GPS-Gerät und Mobiltelefon mit aktiver SIM-Karte (Erreichbarkeit verpflichtend)

  • Technische Abnahme (Bikecheck) vor dem Start

Hinweis: Auf österreichischem Streckenabschnitt gelten die Pflichten der österreichischen StVO. Reflektoren an Gabel, Hinterbau, Laufrädern und Kurbeln werden dringend empfohlen.

5. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Teilnahme, An-/Abreise, Diebstahl, Ausrüstungsschäden oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

6. Versicherung

Eine Haftpflicht-, Unfall- und Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Eine Rückerstattung der Startgebühr bei Abmeldung, Nichtantritt oder Abbruch ist ausgeschlossen.

7. Rücktritt / Stornierung

  • Kein Widerrufsrecht: Bei datumsgebundenen Freizeitveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

  • Nach Online-Registrierung erhalten Teilnehmende eine Bestätigungs-E-Mail mit Zahlungsinformationen.

  • Erst nach fristgerechtem, vollständigem Zahlungseingang ist die Registrierung verbindlich.

  • Bei Absage der Veranstaltung (z. B. höhere Gewalt) erfolgt eine anteilige Rückerstattung abzüglich bereits entstandener, nicht erstattungsfähiger Kosten.

8.⁠ ⁠GPS-Tracker
Follow my Challenge

Wir stellen einen GPS-Tracker von „Follow My Challenge“ zur Verfügung.

Der Tracker bleibt Eigentum des Dienstleisters.

 

(1) Keine Kaution / Fairness-Regelung

Aus administrativen Gründen verzichten wir bewusst auf die Erhebung einer Kaution.

Wir vertrauen auf einen sorgfältigen Umgang mit dem Gerät.

 

(2) Haftung bei Verlust oder Beschädigung

Teilnehmende haften für Verlust, Beschädigung oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Trackers.

Im Schadensfall wird ein pauschaler Ersatzbetrag von 150 € fällig. Dieser Betrag entspricht den Kosten, die uns vom Dienstleister für Reparatur bzw. Ersatz in Rechnung gestellt werden.

 

(3) Rückgabe

Der Tracker ist unmittelbar nach dem Event beim Veranstalter abzugeben oder direkt an Follow my Challenge zu senden.

Die Verantwortlichen von Follow My Challenge überprüfen jeden Tracker auf Funktion und Zustand, wir halten uns an deren Ergebnis.

8. Fotos, Videos & Trackingdaten

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende einverstanden, dass während der Veranstaltung erstellte Foto-, Video-, Audio- sowie ggf. GPS-Tracking-Daten zu Dokumentations- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, PR, Berichterstattung) durch den Veranstalter und dessen Partner genutzt werden dürfen.
Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.


Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) und berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).
Ein Widerspruch gegen die Nutzung zu Werbezwecken ist jederzeit möglich.

9. Mindestalter

Teilnahme ab 18 Jahren.

10. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bad Waldsee, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstände am Wohnsitz.

bottom of page